Der Biogasspeicher hat bei bedarfsorientierter Einspeisung eine andere Bedeutung als bei kontinuierlicher Verstromung. Bisher diente der Gasspeicher bisher als Puffer für BHKW-Ausfälle, Wartungszeiten und schwankende Gärbiologie. Bei flexibler Fahrweise wird der Gasspeicher dafür genutzt, das Biogas in attraktiven Stunden mit erhöhter Leistung einsetzen zu können. Schwankungen der Biogasproduktion werden im flexiblen Betrieb problemlos am Folgetag durch Anpassung der Laufzeitdauer ausgeglichen. Der Betrieb der Biogasstrecke wird dadurch merklich entspannt.

Die Speichergröße begrenzt damit auf der einen Seite die maximale Ruhezeit und auf der anderen Seite die maximale Laufzeit des BHKW. Die Größe des Gasspeichers ist also vor allem eine Frage der Betriebsstrategie. Eine Flexibilisierung mit kleinem Speicher kann nur die Potenziale im Tagesrhythmus nutzen. Speicher von 60 Stunden Reichweite ermöglichen eine vollständige Ruhe am Wochenende und sind damit perspektivisch auch den Betrieb bei Dunkelflauten ausgelegt, (vgl. Kapitel 5.1, Abbildung 10 und 11). Diese Frage muss allerdings nicht endgültig entschieden werden, denn der Zubau von Gasspeichern ist auch später noch möglich.

Die Biogasspeicherreichweite sollte in der Regel mehr als 12 Stunden betragen, weil die im typischen Tagesrhythmus entstehenden Hochpreiszeiten etwa diesen zeitlichen Abstand haben („Tagesflexibilität“). Das gilt auch für sehr große BHKW-Leistung. Besonders große Motoren benötigen kaum größere Speicher, denn die Dauer der Ruhezeit ändert sich kaum. Ein Beispiel: Für die Hochpreiszeitdeckung mit doppelter Überbauung läuft das BHKW beispielsweise von 6 – 12 und von 16 bis 22 Uhr und überbrückt eine Ruhezeit von 8 Stunden. Mit vierfacher Leistung läuft es von 7 bis 10 und von 18 bis 21 Uhr, mit einer Ruhezeit von 10 Stunden. Es werden grade mal 25 % mehr Atemvolumen benötigt.

Größere Gasspeicherkapazitäten sind allerdings grundsätzlich günstiger, denn sie ermöglichen, niedrige Börsenpreise besser zu vermeiden. Die dadurch erzielbaren Erträge decken die Investitionskosten für einen zusätzlichen Speicher derzeit nur dann, wenn der bisherige Speicher ohnehin recht klein ist.

Wird ohnehin ein neuer Gasspeicher geplant, dann kann und sollte dieser möglichst groß ausgelegt werden, da die Mehrkosten (Grenzkosten) vergleichsweise gering sind, wie die Kostenübersicht zeigt (Tabelle 1). Ein größeres Speichervolumen mindert auch die Start-Häufigkeit der BHKW und damit die Kosten des Intervallbetriebs, wie in den Musterfahrplänen (Abbildung 11 und 12) zu sehen ist.

Zunehmend werden im Zusammenhang mit der Flexibilisierung neue Reingasspeicher gebaut. Sie können mit einem Ringfundament und einer Kondensatdrainage ebenerdig gebaut werden. Ein Reingasspeicher lässt sich auch über Fermenter und Gärproduktelager durch eine zusätzliche Membran realisieren (siehe Abbildung 16).

Abbildung 16 - Zusätzlicher Reingasspeicher über dem Fermenter.png

Abbildung 16: Zusätzlicher Reingasspeicher über dem Fermenter, Quelle: Sattler Ceno TOP-TEX (2017)

Oft muss eine absolute Bauhöhenbegrenzung von 18 m Gesamthöhe eingehalten werden. Eine ebenerdig installierter Gasspeicher in Form einer Halbkugel kann innerhalb dieser Grenzen ein Atemvolumen von 15.000 m³ bereitstellen, siehe Praxisbeispiel Rixdorf. Das genügt bei einer BGA mit 500 kW, um den Betrieb während des Wochenendes ruhen zu lassen („Wochenendflexibilität“). Mit diesem Atemvolumen lassen sich auch unter der Woche mehrtägige Starkwindphasen überbrücken und entsprechend längere Hochpreisphasen ausnutzen.

Abbildung 17 - Zusätzliche Reingasspeicher können auch ebenerdig errichtet werden..png