1. Was ist das Problem

 

Der Bedarf an flexiblen Erzeugern wird aufgrund der geplanten frühzeitigen Abschaltung fossiler Energieträger (Kohleausstieg 2030) in Kürze akut. Daher nehmen politische Initiativen wie die Kraftwerksstrategie 2026 und die PKNS das Thema verstärkt in den Blick.

 

Derzeit plant die Bundesregierung durch die KWS 2026 bis 2030 ~25 GW steuerbare Kraftwerke ans Netz zu bringen, diese sollen als „Back-up“ dienen und „H2-ready“ sein. Während weder die Wirtschaftlichkeit noch die Verfügbarkeit von Wasserstoff geklärt ist, sollen diese Kapazitäten vorerst mit Erdgas betrieben werden.

Die Lösung bieten flexible Biogas und Biomethan-Speicherkraftwerke, die ihren Strom während Spitzenlastzeiten bereitstellen können und die Funktion einer Batterie, zu einem Bruchteil des Kosten- und Rohstoffaufwands, übernehmen können. Trotz der Vorteile von Biogas gibt es einige Faktoren, die den Fortschritt der Branche bedrohen.

Wettbewerbsverzerrung durch THG-Quote

Grafik 1 Wettbewerbsverzerrung durch THG-Quote
Grafik 1 Wettbewerbsverzerrung durch THG-Quote

Durch die RED II (national umgesetzt durch die 38. BImSchV) sind die Erlöse für güllestämmiges Biomethan stark angestiegen, allerdings nur im Transportsektor (Grafik 1). Die Treibhausgasminderung wird auf -100% festgelegt, doppelt angerechnet und an Mineralölimporteure verkauft. Grundsätzlich werden dadurch Emissionen verringert und das Klima entlastet, aber nicht so effizient, wie durch die Nutzung von Strom und Wärme (Grafik 2). Dieser Anreiz fehlt für Biogas, das für Strom und Wärme genutzt wird.

Vergleich
Grafik 2 Vergleich der GesamteffizienzÜberschrift

Das hat zur Folge, dass Biogas und Biogas-Substrate in den Treibstoff-Sektor „abwandern“. Dadurch werden sich künftig in den EEG-Ausschreibungen keine Bieter mehr finden (siehe Biomethan-„Peaker“). Biogas wird aber für Wärme und Strom gebraucht, um die Zielsetzungen der kommenden KWS 2026 und der kommunalen Wärmeplanung zu erreichen.

Die enormen Potenziale der der flexiblen Speicherkraftwerke sind vielen Entscheidern noch nicht klar. Die aktuelle Schieflage, dass die Vergärung von Gülle und Mist bei der Verstromung nicht belohnt wird, ist weitgehend unbekannt.

was tun wir

was können sie als betreiber tun