Aktuelle Rechtslage
Achtung Sackgasse!
Bei der Investitionsentscheidung werden meist nur die Kosten des zusätzlichen BHKW mit den Einnahmen durch die Flexibilitätsprämie gegeneinander abgewogen.
In vielen Fällen wird die Flexprämie lediglich für die Ersatzinvestition des vorhandenen BHKW genutzt. Die zusätzlich anfallenden Erlöspotenziale und Zusatznutzen bei weitergehender Flexibilisierung werden nicht wahrgenommen.
Dies führt zu Fehlinvestitionen mit großer Tragweite. Viele Betreiber verpassen die Chance, ihre Biogasanlage mit der Flexprämie für einen Betrieb nach dem EEG fit zu machen. Weder der Anlagenbetreiber noch die Biogasbranche insgesamt können sich mit den derzeitigen Anlagenkonzepten auf den Energiemärkten der Zukunft behaupten.
Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit bei Anschlussförderung: Lebenserwartung des BHKW
EEG 20-Halbzeit: Das Bestands-BHKW nähert sich dem Ende seiner Laufleistung.
Variante A: „doppelt überbaut“: Das Flex-BHKW wird etwa gleich groß und zum neuen Dauerläufer. Es ist bis zum EEG 20-Ende ebenfalls verschlissen.
Variante B: richtig flexibel. Ein großes Flex-BHKW läuft weniger und kann auch während der zweiten Förderperiode EEG 20+10 bedarfsorientiert einspeisen.
Bisherige Flexibilisierungen:
A Verdoppelung der Leistung, „doppelte Überbauung“.
Investition nur in Höhe des Ersatzbedarfs („Mitnahme“)
Fahrweise: Dauerlast für Flex-BHKW, zusätzlich Regelleistung Bestands-BHKW in „Erhaltungsbetrieb“ – nur bei Ausfall Flex-BHKW
Mit EEG 20-Ende haben beide BHKW 80.000 Betriebsstunden
zur Fortführung EEG 20 + 10 besteht neuer Investitionsbedarf!
100 % sind zu wenig: keine Chance gegen Variante B!
B Besser richtig flexibilisieren: Zubau 200 – 400 %!
Zum EEG-20-Ende kann das Flex-BHKW die ganze Verlängerung weiter betrieben werden (es hat nur 20. – 30.000 Betriebsstunden)
die Anlage liefert Spitzenstrom, ein täglich optimierter Fahrplan bringt bis über 100 T€/a*MW
Mit saisonaler Fütterung kann die Anlage im Winter mehr wertvolle Wärme liefern
Der Flex-Zuschlag bringt Wettbewerbsvorteil (bei 500 kW-BGA bis zu 600.000 €!)
einfach flexibel
Umsetzung der bedarfsgerechten Stromeinspeisung weiterhin schleppend
Technisch ist die Flexibilisierung von Biogasanlagen kaum mehr ein Problem. Doch Betreiber halten ihre Investitionen in Maßen. Die Gründe dafür sind vielfältig.
Fakt ist: Die Flexibilisierung von Biogasanlagen hinkt hinter den Erwartungen hinterher. Die Mehrzahl der Betreiber überbaut derzeit doppelt, bestenfalls dreifach, obwohl bis zur fünffachen Überbauung Förderung erhältlich ist. Das zeigte sich auf der Biogas Convention Ende 2017 und das beschreibt das EEG-Monitoring.
Zudem wird nicht immer Bhkw-Leistung dazugebaut, sondern ein altes, ohnehin zu ersetzendes Bhkw durch ein gleich großes oder nur etwas größeres ersetzt, das dann aber weniger läuft.