BHKW in der Regelleistung

Die negative Regelenergie spielten für Biogasanlagen in der jüngeren Vergangenheit eine wichtige Rolle, weil viele Biogas-Betreiber im Dauerbetrieb einspeisen und das Abschalten der Motoren als Regelleistung anbieten können. Negative Sekundärregelleistung (SRL) wurde daher in der Frühzeit der Biogas-Direktvermarktung 2012 bis 2014 mit hohen Leistungspreisen und relativ einfacher Umsetzung sehr beliebt. Seitdem wird die Regelenergie gelegentlich mit der bedarfsorientierten Einspeisung gleichgesetzt oder verwechselt. Es handelt sich jedoch um grundverschiedene Leistungen mit unterschiedlichem Marktdesign.

Derzeit wandelt sich der Markt der Regelleistung jedoch strukturell, weil genauere Prognosen, der immer schnellere Intradayhandel und die Automatisierung von Handelsprozessen den ohnehin kleinen Bedarf dämpfen und immer mehr Anbieter am Markt teilnehmen. Im gleichen Maß sinken die Preise.

Die Leistungspreise für Minutenreserveleistung (MRL) sind daher auf nahe Null gefallen. Es werden praktisch nur noch Arbeitspreise gezahlt.  

Die ausgeschriebene Menge Sekundärregelleistung beträgt weniger als 2 GW, sodass auch die Leistungspreise für negative SRL eingebrochen sind.

Der Preis für positive SRL, die ein einsatzbereites Kraftwerk voraussetzt, fällt ebenfalls, doch langsamer und liegt noch deutlich höher.

Derzeit sehen manche Motorenbauer, Biogasbetreiber und Direktvermarkter eine neue Perspektive in der Primärregelleistung (PRL). Doch dieses Angebot setzt permanent laufende Einspeiser voraus, deren Leistung um einen bestimmten Wert schwankend gesteuert werden kann. Das können Motoren nur auf Kosten des elektrischen Wirkungsgrades, sodass mehr Biogas verbraucht wird und die Abgaswerte sich verschlechtern (vgl. Biostrom 2016)[1]. Außerdem können Biogasanlagen in der PRL nicht mehr aktiv am Spotmarkt teilnehmen.

Die Nachfrage nach PRL ist mit weniger als 800 MW (0,8 GW) relativ klein. Zudem drängen stationäre Batterien in diesen Markt, sodass auch hier mit Preisverfall zu rechnen ist.

Ab Juli 2018 werden die Ausschreibungsbedingungen für Sekundärregelleistung weiter vereinfacht und dann täglich in 4-Stunden-Zeitscheiben auktioniert werden. Das wird das Angebot von SRL für Biogasanlagenbetreiber erleichtern, aber auch weiter preisdrückend wirken.

Zusammenfassend ist nur im Bereich der positiven SRL, also dem Angebot rascher Leistung aus der Ruhe heraus, besonders für stark flexibilisierte Biogas-BHKW mit interessanten Erlösen zu rechnen. Deren Ruhezeiten liegen in den weniger attraktiven Zeiten des Spotmarkts, sodass das NT(Niedrigtarif)-Zeitfenster sich für positive Regelleistung gut eignet.

Aus diesen Gründen ist zu empfehlen, dem marktpreisorientierten Fahrplanbetrieb den Vorrang zu geben. Optional, aber nicht als Ersatz für die Umstellung auf Residuallastdeckung, kann man die zur Flexibilisierung installierte Leistung zusätzlich nutzen, um in den Ruhezeiten positive Regelleistung anzubieten. Die Regelleistung allein ist für BHKW-Betreiber nicht mehr attraktiv und keine Grundlage für Investitionen.

 

[1] Zörner, Wilfried, et al.: Verbundprojekt „BioStrom – Steuerbare Stromerzeugung“ Institut für erneuerbare Energiesysteme, Ingolstadt (2015)