Rechtliches
Code of Conduct
Verhaltenskodex im Netzwerk Flexperten (Code of Conduct)
Mehrere mittelständische Unternehmen und Institutionen haben die Flexperten mit ähnlich lautenden Leistungen beauftragt. Das “Netzwerk Flexperten” ist die Gesamtheit der Auftraggeber für die Kampagne zur Flexibilisierung der Kraft-Wärmekopplung – im Folgenden: der oder die Netzwerkpartner.
Auftragnehmer ist die Firma meta-i.d. Ökologische Innovation GmbH als Geschäftsstelle für die Kampagne des Netzwerkes Flexperten – im Folgenden: Geschäftsstelle. Das Netzwerk Flexperten ist damit kein Verein oder Verband für Branche, Handel oder Industrie, sondern eine informelle Vielzahl von Auftraggebern der meta-i.d. GmbH.
Aus den Dienstleistungsverhältnissen mit mehreren Auftraggebern ergeben sich dennoch besondere Folgen.
Die Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, den Wissensstand der stakeholder in der Energiewirtschaft, Landwirtschaft und Wissenschaft zu erweitern und damit die politischen Rahmenbedingungen des Marktes zu beeinflussen. Daraus folgt, ist aber nicht primärer Zweck, dass die Netzwerkpartnern insgesamt im Rahmen des freien und fairen Wettbewerbs Vorteile vor Wettbewerbern außerhalb des Netzwerks erlangen, soweit sich dies mit dem produkt- und firmenneutralen Auftreten des Netzwerks vereinbaren lässt.
Der Wettbewerb von ähnlichen, miteinander konkurrierenden Netzwerkpartnern darf jedoch nicht beeinträchtigt oder durch Informationsflüsse untereinander beeinflusst werden. Er unterliegt einem besonderen gesetzlichen Schutz. Die Geschäftsstelle wird daher den in ihrem Einflussbereich möglichen Beiträge zum rechtskonformen Verhalten leisten.
Die meta-i.d. organisiert die Geschäftsstelle, stellt den Sprecher des Netzwerks, beauftragt Dritte mit Dienstleistungen und vereinnahmt die Beiträge der Netzwerkpartner.
Die Geschäftsstelle schuldet den einzelnen Netzwerkpartnern als Auftraggeber Rechenschaft über die gelieferten Dienstleistungen und Erfolge, jedoch keine firmenspezifischen Maßnahmen oder Ausführung von individuellen Weisungen.
Die Geschäftsstelle wird in Absprache mit den Netzwerkpartnern und nach bestem Wissen und Gewissen, aber auf eigene Verantwortung die Ziele, Strategien und Maßnahmen an veränderte Anforderungen anpassen.
Verhältnis der Netzwerkpartner untereinander
Netzwerkpartner nutzen know-how, Informationsmaterial sowie die eingetragenen Marken „Flexperten“ und „Flex-Lotse“ im Zusammenhang mit ihrem Unternehmen auf eigene Verantwortung und in Verantwortung auf die Außenwirkung gegenüber allen Netzwerkpartnern.
Auch wenn das Netzwerk Flexperten nach außen als Gruppe von Unternehmen und Institutionen dargestellt wird, entsteht aus der Auftragsvergabe an die Geschäftsstelle kein rechtliches Binnenverhältnis mit Rechten oder Verpflichtungen eines Zusammenschlusses, also auch keine Haftung gegenüber oder Ansprüche an andere Netzwerkpartner. Für die Außenwirkung ist allein die Geschäftsstelle verantwortlich.
Die Geschäftsstelle kann daher auch keine Verantwortung für den fairen Umgang der Netzwerkpartner untereinander übernehmen. Sie wird jedoch Netzwerkpartner auf bekannt gewordene Verstöße gegen Wettbewerbsregeln, gegen Fairness oder Anstand hinweisen. Trotz Anmahnung wiederholte Verstöße können Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung sein.
Kommunikation nach außen
Die Geschäftsstelle steht wegen ihrer kommunikativen Aufgaben in hoher Verantwortung für die Glaubwürdigkeit und ist gegenüber ihren Netzwerkpartnern und nach Außen der Wahrheit und Klarheit besonderer über Umweltwirkungen verpflichtet. Der Umgang mit Partnern und Dritten ist stets offen, ehrlich, respektvoll und verantwortungsbewusst.
Interessenskonflikte
Die politische Lobbyarbeit der Flexperten richtet sich an staatliche Institutionen und Mandatsträger. Dabei achten wir die gesetzlichen Grundlagen und die Regeln der demokratischen Willensbildung. Insbesondere dürfen keinesfalls Konflikte zwischen privaten und dienstlichen Interessen von öffentlichen Mandatsträgern, Firmenmitarbeitern oder Dienstleistern ausgenutzt oder gar gefördert werden.
Eine Einflussnahme durch Geldzahlungen, Geschenke oder Bewirtungen ist ausgeschlossen. Begünstigungen sind nur in dem Rahmen zulässig, wenn es sich um übliche Leistungen handelt, die Begünstigte nicht zu unangemessenen Gegenleistungen verpflichten (wie z.B. das Catering bei Veranstaltungen oder eine Aufwandsentschädigung für einen Vortrag).
Wettbewerb
Die Geschäftsstelle wird keinen Netzwerkpartner gegenüber anderen begünstigen. Abweichend davon werden bei Anfragen nach Planungsdienstleistungen innerhalb des Planernetzwerks stets diejenigen Netzwerkpartner empfohlen, die durch ihre Musterprojekte die Eignung für die jeweils angefragten Aufgaben gezeigt haben und/oder in räumlicher Nähe angesiedelt sind.
Die Einflussnahme auf politische Rahmenbedingungen soll der Branche dienen. Diese Einflussnahme gründet auf fairen Wettbewerb und dient nicht einzelnen Anbietern. Förderung von Innovationen während der Markteinführung oder dem Markthochlauf sollen die Nachhaltigkeit und insbesondere den Klimaschutz voranbringen. Geförderte Technologien sollen zur Angebotsvielfalt im Markt beitragen, nicht internalisierte Umweltkosten und andere Formen des Marktversagens ausgleichen, um die Chancengleichheit im Wettbewerb erst herzustellen.
Kommunikation, Veranstaltungen und Zusammenkünfte dienen dem fachlichen Austausch und der Beratung über Ziele und Maßnahmen. Zusammenkünfte der Netzwerkpartner in physischen oder digitalen Formaten werden grundsätzlich mit schriftlicher Einladung und Tagesordnung angekündigt. Der marktliche Wettbewerb, Preise, Mengen und Angebotsbedingungen sind wettbewerbsrechtlich problematisch und als Themen grundsätzlich ausgeschlossen.
Jeweils zu Beginn einer Zusammenkunft wird auf diese wettbewerbsrechtlichen Regularien verwiesen und Teilnehmern von wettbewerbsrechtlich sensiblen Netzwerkpartnern darauf aufmerksam gemacht, dass wettbewerbswidrige Absprachen illegal und auch am Rande von Zusammenkünften nicht erlaubt sind.
Insbesondere ist folgendes Verhalten gesetzeswidrig, nicht akzeptabel und führen zum Ausschluss aus der Zusammenkunft:
Vereinbarungen über wettbewerbliche Fragen, wie Verkaufspreise, Rabatte, Marktbearbeitung und Angebotsverhalten, Angebotsabsprachen, Abkommen oder Übereinkünfte von Anbietern, schwarze Listen von Wettbewerbern oder Boykottmaßnahmen, die den Markt einschränken oder manipulieren, oder die Vereinbarungen von Preisen, Mengen oder Marktanteilen zum Ziel haben. Veranstaltungen und Zusammenkünfte finden grundsätzlich mit offener, schriftlicher Einladung unter Angabe der Themen und Tagesordnung statt. Zusammenkünfte werden so organisiert, dass es zu keiner Versammlung von ausschließlich Anbietern einer bestimmten Produktgruppe kommen kann. Es wird sichergestellt, dass stets auch Vertreter anderer Interessensgruppen, wie Planer, Verbandsvertreter, Wissenschaftler oder Vertreter anderer Branchen anwesend sind Diskussion und Einigung von Netzwerkpartnern, die einer verbesserten Nachhaltigkeit, strengeren Umwelt- und Sicherheitsstandards, höherer Qualität, einer besseren Transparenz für die Marktteilnehmer und der einheitlichen Grundlage für einen fairen Wettbewerb dienen, sind dagegen als marktdienliche Themen ausdrücklich erwünscht.
Informationen und Vertraulichkeit
Da die Flexperten für viele Partnerfirmen tätig sind, die miteinander im Wettbewerb stehen können, ist die Verschwiegenheitspflicht über Interna des Netzwerkpartners gegenüber jeweils anderen Partnerfirmen ein besonders hohes Gut. Die Flexperten werden die Vertraulichkeit über alle unternehmensspezifischen Informationen wahren, die ihnen im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden.
Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen und know-how, die dem gegenseitigen Aus-tausch im Rahmen der Vernetzung dienen, die für die Veröffentlichung z.B. von Referenzpro-jekten bestimmt, oder anderweitig öffentlich zugänglich sind.
Die Sammlung und Weitergabe von Informationen im Rahmen der Bildungstätigkeit, Pressearbeit, Referenz- und Musterprojekten, und dem Aufbau von Wissensressourcen für die Weiterentwicklung der Technik, der Branche, Wissenschaft und Forschung bezieht sich auf die Technik und ihre Wirkungen, die Geschäftsmodelle der Anwender und die Wirksamkeit der Kampagnen des Netzwerks insgesamt.
Vertrauliche Informationen über Netzwerkpartner, die der Geschäftsstelle der Flexperten zur Kenntnis kommen, werden ausschließlich für eigene Zwecke genutzt, vertraulich gehalten und keinesfalls an Dritte weitergegeben.
Detaillierte Informationen über Marktanteile, Umsätze, Verkaufsmengen und betriebswirtschaftliche Details werden vom Netzwerk Flexperten weder gesammelt noch weitergegeben.
Davon ausgenommen sind lediglich die Größenordnung von Umsatz und Beschäftigung der Netzwerkpartner, um den angemessenen Beitrag zum Netzwerk beurteilen zu können, sowie die Publikation der Summe von Absatzvolumen, Umsätzen und Beschäftigten aller Netzwerkpartner, um die Bedeutung des Netzwerks nach Außen kommunizieren zu können.
Gültigkeit
Dieser Code of Conduct wird in seiner jeweils jüngsten Fassung auf der Internetseite der Flexperten veröffentlicht. Von Zeit zu Zeit können Überarbeitungen oder Ergänzungen nötig sein, die jeweils mit ihrer Veröffentlichung Geltung erlangen.