BHKW-Zubau
Meistens möchten Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen die volle Anlagenleistung weiter nutzen und weder die jährlich erzeugte Biogasmenge noch der EEG-Vergütungsanspruch verringern.
Wenn die Biogasmenge gleich bleibt, aber in den Zeiten hohen Strombedarfs verstromt wird, müssen die installierten BHKW in kürzerer Betriebszeit höhere Leistung erbringen. Dann muss meistens nicht nur die BHKW-Anlage erweitert werden, sondern auch andere Teile der Biogasanlagen müssen überarbeitet und modernisiert werden.
Die Höhe der Flexibilitätsprämie richtet sich nach der installierten Leistung. Die Leistung der Bestands-BHKW wird bei der Berechnung einbezogen. Daher ist es ökonomisch vernünftig, das Bestands-BHKW betriebsbereit am Netz zu lassen, auch wenn es nicht in den Fahrplanbetrieb einbezogen wird. Es kann noch als Reservemotor dienen und für positive Regelleistung oder Spitzenlast eingesetzt werden.
Der im Intervallbetrieb arbeitende Motor muss in den Betriebspausen warmgehalten werden. Dafür sollte bevorzugt der Wärmespeicher genutzt werden, der über den Kühlwasserkreislauf auch Wärme zurückliefern kann. Eine kleine Umwälzpumpe benötigt wesentlich weniger Betriebsstrom als die Pumpe zur Wärmeabfuhr.
Mit der Modernisierung der BHKW kann auch der anstehenden Verschärfung der Emissionsgrenzwerte begegnet werden. Herkömmliche Oxidationskatalysatoren können das nicht leisten. Stattdessen werden aller Voraussicht nach Systeme mit selektiver katalytischer Reduktion und Eindüsung von Harnstoff benötigt. Es ist anzuraten, zumindest den Bauraum einen solchen SCR-Katalysator schon jetzt vorzusehen, um späteren höheren Aufwand einzusparen. Es sind dafür Systeme verfügbar, für die ein passendes Gehäuse zunächst nur mit einem keramischen Oxidationskatalysator eingebaut wird. Bei Verschärfung der Grenzwerte können die SCR-Funktionen, wie Harnstoffeindüsung („adBlue“) mit Tank und Pumpe und die notwendige Steuerungstechnik nachgerüstet werden (siehe Abbildung 14).
- Kurz-Check: Lohnt sich die Flexibilisierung?
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