Konsequente Flexibilisierung (+ 200 – 375 %)
Betreiber, die bei der Flexibilisierung Wert auf einen echten Fahrplanbetrieb legen, werden mindestens die doppelte BHKW-Leistung hinzubauen. Wenn das Bestands-BHKW geschont wird, damit es lange hält und weil es einen schlechteren Wirkungsgrad hat, kann die tägliche Betriebszeit des Flex-BHKW damit auf 12 Stunden verkürzt werden (12/24).
Mit einem HT/NT-Betrieb, also einer täglich gleichen Betriebszeit von 8 – 20 Uhr wird allerdings nur ein bescheidener Zusatzerlös erwirtschaftet. Es ist daher zu empfehlen, auch bei 4.000 Betriebsstunden/Jahr schon mit einem täglich aktualiserten Fahrplan die günstigsten Einspeisezeiten zu nutzen.
Bei einem Leistungszubau von 200 % müssen bereits viele Komponenten der Biogasanlage an den flexiblen Betrieb einbezogen werden. Es entsteht Planungs- und Genehmigungsaufwand. Gas- und Wärmespeicher, Leitungen und Infrastruktur werden angepasst. Das Angebot der Flexibilitätsprämie wird damit aber nicht ausgeschöpft und es werden nur mäßige Zusatzerlöse erzielt.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, auch eine stärkere Flexibilisierung zu prüfen, denn die Kosten für eine höhere Leistung von BHKW ist im Leistungsbereich zwischen 1 MW bis 2 MW vergleichsweise günstiger. Die Mehrkosten sind niedriger als die zusätzliche Flexibilitätsprämie. Zudem würde ein maximal flexibilisiertes BHKW mit etwa vierfacher Leistung im Jahr nur etwa 2.200 Betriebsstunden arbeiten. Zum EEG-Ende hätte dieses BHKW noch immer weniger als 25.000 Betriebsstunden absolviert. Dabei kommt es nicht zu häufigeren Starts, sondern lediglich zu einer Verkürzung der täglichen Laufzeit auf 6 Betriebsstunden, die sich meistens auf zwei Zeitblocks verteilen. Das führt auch dazu, dass der Gas- und Wärmespeicherbedarf bei größerem BHKW nicht unbedingt mitwachsen muss.
Tatsächlich ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll, unter der Voraussetzung einer tragfähigen Finanzierung, das Angebot der Flexibilitätsprämie so weit wie möglich zu nutzen. Das kann natürlich nur als Orientierungsgrundlage gelten und muss für jede Anlage überprüft werden. Dafür empfiehlt sich Fachberater für eine sorgfältige Planung und Berechnung zu konsultieren. Beim 5-fachen der Bemessungsleistung ist die maximale Flexibilitätsprämie erreicht (vgl. Kapitel 4.2 ), eine höhere Überbauung würde zum Wegfall der gesamten Prämie führen.
- Kurz-Check: Lohnt sich die Flexibilisierung?
- Anforderungen des Strommarktes
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Die Geschäftsmodelle in der Flexibilisierung
- Der flexible Anlagenbetrieb
- Das Investitionsprojekt Flexibilisierung
- Wirtschaftliche Effekte
- Wann lohnt sich die Flexibilisierung?
- Flexibilisierungsprojekte Schritte zur Umsetzung
- Stand und Ausblick