Eine große und angstbesetzte Hürde für die Umstellung auf bedarfsorientierte Einspeisung sind die erheblichen Investitionkosten für die höhere BHKW-Leistung und Speicher bei gleichzeitiger Unsicherheit über die langfristige Entwicklung der Ertragspotenziale.

Wie hoch die Investitionen sein werden, kann im Einzelfall nur durch eine sorgfältige Planung ermittelt werden. Wie sich diese Kosten aber im Vergleich verschiedener Flexibilitätsoptionen entwickeln können, darüber soll die folgende Tabelle einen vereinfachenden Überblick geben.

Dabei ist für die Betrachtung der Rentabilität der Flexibilisierungsinvestition zu beachten, welche Investitionen auch für Erhaltung und Modernisierung auch bei einer „Null-Variante“ (500 KW ohne Speicher) notwendig wird, um die Anlage weiter zu betreiben. Diese Kostenpositionen sollten bei der Rentabilitätsberechnung abgezogen werden. Sie müssen aber bei der Finanzierung im Gesamtprojekt unbedingt berücksichtigt werden.

Die Übersicht zeigt, dass eine „kleine Flexibilisierung“ oft unmittelbar rentabel sein kann, wenn dabei hauptsächlich das BHKW ergänzt wird. Das ist oft mit einem Verzicht auf Speicherausbau verbunden. Zu beachten ist, dass das bestands-BHKW nur noch eine kurze Lebensdauer hat und ein nur gleich groß zugebautes BHKW oft wieder die permanente Einspeisung übernimmt und damit auch schnell abnutzt.

Bei der mittleren Variante (1.000 kW, 200 % Zubau) würde das BHKW im Intervallbetrieb laufen müssen. Damit werden Speicher zumindest für die Tagesflexibilität benötigt. Die Investitionssumme wird dann nicht mehr von der Flexibilitätsprämie gedeckt.

Bei einer konsequenten Flexibilisierung (2.000 kW, 400 % Zubau) wächst die Flexprämie stärker als die Mehrkosten für das größere BHKW, ohne dass die Speicher größer sein müssten. Damit werden die Kosten gedeckt. Das schafft finanzielle Spielräume für eine Auslegung der Speicher auf längere Ruhezeiten (rechte Spalte).