In der Wirtschaftlichkeitsrechnung wird die Investition in das BHKW in der Regel mit einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren kalkuliert. Das ist auch technisch sinnvoll, denn ein BHKW im Dauerbetrieb hat nach 10 Jahren ca. 80.000 Betriebsstunden absolviert und steuert auf das Ende seiner technischen Lebensdauer zu.

Ein größeres, bedarfsorientiert betriebenes BHKW speist an wenigen Stunden des Tages eine größere Leistung ein, leistet aber insgesamt weniger Betriebsstunden als ein BHKW im Dauerbetrieb. Bei einer stark flexibilisierten Biogasanlage absolviert es in 10 Jahren Betriebszeit weniger als 25.000 Betriebsstunden und nähert sich gerade mal der ersten Generalüberholung. Damit hat es am Ende der Abschreibungsdauer noch einen höheren technischen Wert, der mit etwa 30 % des Neuwertes angesetzt wird.

Die einfachste Nutzung der stillen Reserve besteht im Weiterbetrieb in einer zweiten Vergütungsperiode. In diesem Fall muss für die Laufzeitverlängerung keine Abschreibung des BHKW mehr kalkuliert werden. Das verbessert die Wettbewerbssituation des Betreibers in der Ausschreibung deutlich.