BNetzA nimmt must-run Erzeuger aufs Korn

BNetzA nimmt must-run Erzeuger aufs Korn. Redispatch kostet immer noch zu viel. Biogas-Flexibilsierung kann die Kosten senken!

In ihrem „Bericht über die Mindesterzeugung 2019“ hatte die Bundesnetzagentur untersucht, warum manche im Prinzip regelbaren Kraftwerke nicht auf die Preissignale am Spotmarkt reagieren, sondern als „preisunelastische Erzeugungsanlagen“ weiter am Netz bleiben.

Die überflüssige Stromeinspeisungen belasten das Netz und führen zu einer Verschärfung von Netzengpässen. In der Folge müssen die Übertragungsnetzbetreiber EE-Anlagen abregeln und die Betreiber entschädigen. Flexible Biogasanlagen können hierbei sparen helfen.

Bei Netzengpässen müssen häufig an anderer Stelle Kraftwerke hochgefahren werden, um den abgeregelten, aber bereits verkauften Strom im Markt auszugleichen (Redispatch). Der Netzausbau kann nicht schnell genug auf den EE-Zubau reagieren, dafür müsste der Netzausbau auf verdacht und vorbeugend erfolgen, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre. Deshalb sind vorübergehende Maßnahmen des Einspeisemanagements eine hinnehmbare und auch bezahlbare Begleiterscheinung der Energiewende. Nicht hinnehmbar ist allerdings

Das hängt mit den hohen Kosten der Betriebsunterbrechung bei Großkraftwerken zusammen. Es ist billiger, ein paar Stunden Geld zuzulegen, als ein teurer Stopp-Start-Vorgang. Kernkraftwerke  und Kohlekraftwerke können naturgemäß nur begrenzt auf den zunehmend schwankenden Bedarf reagieren. Soweit sie Regelleistung anbieten, müssen sie „unter Dampf“ stehen und damit auch stetig einspeisen („must-run“-Erzeugung).

Doch zunehmend fällt ins Gewicht, dass auch eigentlich flexible KWK-Anlagen nicht auf negative Preise reagieren. Dazu zählen BHKW-Anlagen wie Heizkraftwerke, die in erster Linie Wärmebedarfe decken. Aber auch BHKW-Anlagen sind oft auf zu hohe Betriebsstundenzahlen ausgelegt.

Da die Untersuchung der BNetzA die regenerativen Energien ausdrücklich ausklammert, kommt darin nicht vor, was bei Fachleuten bekannt ist: Auch die meisten Biomasseanlagen, in der Mehrzahl Biogas-BHKW, speisen ohne Rücksicht auf die Strompreise ein. Etwa 3 GW „Grundlast“ kommen zusätzlich aus der Biomasse als preisunelastische Erzeugung und tragen zur unerwünschten Mindesterzeugung bei.

Wirtschaftlich ist das für die Betreiber von unflexiblen Biogasanlagen klar: Der Erlös aus der Marktprämie ist immer noch höher als der negative Strompreis. Sie müssten auf kurzfristige Erlöse verzichten, wenn sie das BHKW freiwillig abstellen würden und das Biogas etwa in der Fackel ungenutzt verbrennen würde.

Die Regelung, dass es bei mindestens sechs Stunden ununterbrochen negativen Börsenpreisen auch die Marktprämie wegfällt, wirkt nicht. Sie wurde erst eingeführt, als selbst die jüngsten neuen Biogasanlagen schon am Netz waren.

Das begründet ein negatives Image von Biomassestrom als  „unflexibel“. Die Regulierungsbehörde kann nicht auf Dauer darüber hinweg sehen, dass die Anreize für Betreiber von Biogas-BHKW offenbar falsch gesetzt sind.

Umso wichtiger ist, mit Hilfe der Flexprämie den Umbau der Anlagen zu beschleunigen. Das Gute daran: Damit würden die teuren Redispatchmaßnahmen abnehmen. Ein Teil der Flexibilitätsprämie würde auf diese Weise direkt wieder eingespart und sich selbst finanzieren.

Und flexible Biogasbetreiber: Sobald diese ihre BHKW bei niedrigen Preisen abstellen und dafür umso mehr bei hohen Preisen einepsiesen, desto rentabler läuft die Biogasanlage. Bei der Ausschreibung der Marktprämie können sie billiger anbieten – der Strompreis wird dadurch gedämpft.

Warum die Flexibilsierung eine rentable Investition auch für die Politik ist und weitere volkswirtschaftliche Vorteile zeigt das Papier der Flexperten auf.