2020-2 Flexperten-Infomail
Und sie bewegt sich doch! Wie aus der Biogas-Depression neue Hoffnung keimt.
Und sie bewegt sich doch! Wie aus der Biogas-Depression neue Hoffnung keimt. Was haben die Flexperten bisher erreicht?
Dies ist der Werbeblock für das Netzwerk Flexperten:
Knapp 50 Netzwerkpartner, darunter Forschungsinstitute, Energieagenturen, Direktvermarkter, Hersteller von BHKW, Gas- und Wärmespeichern, sowie Planer und Generalunternehmen („Flex-Lotsen“) unterhalten die Kampagne: Flexibilisierung für KWK.
Mit Seminaren, Netzwerk-Workshops und Lobbying in der Bundespolitik arbeitet die Geschäftsstelle an einer nachhaltigen Weiterentwicklung der Biogasbranche und anderer dezentraler KWK-Anlagen.
So konnten 2019 beachtliche Erfolge erreicht werden, zum Beispiel:
- Der Flexdeckel drohte schon 2018 die Transformation abzuwürgen. Mit der Flexdeckelreform im Energiesammelgesetz wurde die Flexibilitätsprämie für alle Betreiber von Biogasanlagen mit BHKW gesichert, deren BHKW bis Ende November 2020 ans Netz gehen.
- Der Fachverband Biogas hat die Flexibilisierung an die erste Stelle seiner politischen Forderungen gesetzt. Bei zwei Biogas-Branchentreffs und auf der Biogas-Convention in Nürnberg fanden weit beachtete Flex-Foren statt Das Biogas-Journal brachte ein Sonderheft zum Thema.
- Die Clearingstelle EEG/KWKG beseitigte mit dem Schiedsspruch 2019/22 weitestgehend die Unsicherheit, dass Satelliten-BHKW durch Zubau eines BHKW flexibilisiert werden können und Anspruch auf die Prämie haben. Ein hinderliches Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder, mit dem ein Flex-BHKW zur „neuen Anlage“ erklärt werden sollte, wurde damit ausgehebelt.
- Die FNR veröffentlichte einen vom DBFZ erstellten „Leitfaden Flexibilisierung“. Die fünf erfolgreicheren der sieben dort veröffentlichten Beispiele tragen die Handschrift von Flex-Lotsen aus dem Flexperten-Netzwerk. Die Wirtschaftlichkeitsanalysen bestätigen deutlich, dass sich die konsequente Flexibillsierung für den Betreiber mehr lohnt als „kleine“ Lösungen.
- Der Bundesrat forderte die Bundesregierung in seiner Entschließung 281/19 dazu auf, den aktuellen Bestand von Biogasanlagen im Strom- und Wärmemarkt zu erhalten und deren Flexibilisierung sogar noch stärker zu fördern.
Im BMWi und sogar im BMU war zu vernehmen, dass Gas als Energieträger allgemein und regeneratives Biogas im Besonderen wohl doch eine Rolle als Ergänzung der fluktuierenden Erneuerbaren spielen sollten.
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